Als Jugendlicher im Alter zwischen 16 und 18 Jahren brauchst du eine erziehungsbeauftragte Person, um Veranstaltungen wie Konzerte, Diskotheken oder Partys auch nach 24 Uhr besuchen zu dürfen.

Folgende Punkte sind für euch wichtig:

 

  1. Formular für Erziehungsbeauftragung
    Ausgefüllt von euren Eltern( Personensorgeberechtigter bzw. eines Elternteils
  2. Kopie Personalausweis von einem Elternteil
  3. Unterschrift von Elternteil und Erziehungsbeauftragten




Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, wer in welcher Situation Verantwortung für Kinder oder Jugendliche tragen kann. Man unterscheidet hierbei zwischen Personensorgeberechtigten und Erziehungsbeauftragten.
Deine Eltern als Personensorgeberechtigte sind immer für dich verantwortlich, können aber unter gewissen Voraussetzungen diese Verantwortung an einen Erziehungsbeauftragten delegieren. Dieser übernimmt in rechtlicher Hinsicht die volle Verantwortung für dich, d.h. er hat alle Rechte, aber eben auch alle Pflichten! Daher sollten deine Eltern darauf achten, dass der Erziehungsbeauftragte verantwortungsbewusst ist und sich so weit im JuSchG auskennt, dass er weiss, was er dir überhaupt erlauben darf.